Anhörung zur Gemeinde-Vereinigung am 28. Januar 2024

Aus zwei mach EINS ...

Die Kirchenvorstände möchten aus der Pfarrei Ebersdorf-Großgarnstadt eine Kirchengemeinde Ebersorf-Großgarnstadt machen. Warum das so ist, lesen sie unter Warum wir eine Gemeinde werden sollten

Ein nötiger Schritt auf dem Weg zur Fusion ist die

EINLADUNG ZUR ANHÖRUNG

an alle wahlberechtigten Gemeindeglieder in Großgarnstadt und Ebersdorf

Zweck der Anhörung ist die Information und Aussprache der Gemeindeglieder, sowie die Erhebung eines Stimmungsbildes unter den jeweils betroffenen Gemeindegliedern.

Teilnahmeberechtigung: An der Erhebung des Stimmungsbildes während der Anhörung können nur die jeweils wahlberechtigten Gemeindeglieder teilnehmen. Wahlberechtigt sind alle Glieder der jeweiligen Kirchengemeinde, die seit mindestens drei Monaten im Gemeindegebiet wohnen und dabei konfirmiert oder mindestens 16 Jahre alt sind (und nicht aus sontigen Gründen vom Wahlrecht ausgenommen sind).

Beschlussvorschlag: „Die Versammlung der am 28.1.2024 in der Evang.-Luth. Kirchengemeinde Großgarnstadt/Ebersdorf erschienenen und zur Teilnahme berechtigten Gemeindemitglieder befürworten den gemäß §§ 11 und 4 Abs. 1 GebietsÄndV am 29.8.2023 gestellten Antrag des Kirchenvorstandes der Evang.-Luth. Kirchengemeinde Ebersdorf/Großgarnstadt auf Vereinigung der Evang.-Luth. Kirchengemeinden Großgarnstadt und Ebersdorf zur Evang.-Luth. Kirchengemeinde Ebersdorf-Großgarnstadt mit Wirkung zum 1. Juli 2024.

Termin: Sonntag, der 28. Januar 2024 - jeweils im Anschluss an den Gottesdienst

Großgarnstadt: Gottesdienst um 9.00 Uhr, Anhörung ab ca 9.45 Uhr in der Kirche

Ebersdorf: Gottesdienst um 17.00 Uhr, Anhörung ab ca. 17.45 Uhr in der Laurentiuskirche

Leitung: Dekan Stefan Kirchberger

 

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